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Schleswig-Holstein hebt die Wegstreckenentschädigung an!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Land Schleswig-Holstein hebt die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen von Beschäftigten bei Land und Kommunen an.

Unter diesem Link finden Sie den Hinweis bezüglich der Anhebung der „Wegstreckenentschädigung in SH“:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2022/220315_wegstreckenentschaedigung.html

Es wird empfohlen, bei Dienstreisen die Wegstreckenentschädigung von 0,40€ zu beantragen und die Kommunen auf diese Mitteilung der Finanzministerin Monika Heinold hinzuweisen. Diese 0,40€ werden seit 1. Juni 2022 von einigen Kommunen auch bei Dienstreisen von Schiedspersonen anerkannt und gezahlt, die Verfügung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Für Dienstreisen, die durch den BDS (Bundes-, Landes- oder Bezirksvereinigungen) abgerechnet werden, gilt weiterhin das Bundesreisekostengesetz (BRKG)!


Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung Schleswig-Holstein neu gefasst!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung in Schleswig-Holstein (VVSchO SH) wurden geändert und sind seit dem 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Die Änderungen finden Sie insbesondere in §43 SchO unter 43.1 VVSchO– der Vorschuss beträgt regelmäßig 50€, der sich zusammensetzt aus 20€ Verfahrensgebühr, 20€ Vergleichsgebühr sowie 10€ Auslagen.

Weiterhin finden Sie neu 46.2.2.6 VVSchO (Vorschuss und Vergütungsanträge der Sprachmittler/innen) zur Klarstellung 46.2.2.5 VVSchO.

Die geänderten VVSchO SH sind ebenfalls unter "Gesetze" auf dieser Homepage eingestellt!

Die VVSchO SH können Sie sich auch hier anschauen!


Änderungen bei den Auslagen im Schlichtungsverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Änderungen bei der Höhe der Auslagen, die die Schiedsperson den Parteien in bestimmten Fällen in Rechnung stellen kann..

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beitrag von RiAG i.R. Wolfgang Niehaus!

Den Beitrag von Herrn NIehaus finden Sie hier!


50jähriges Jubiläum der BDS Bezirksvereinigung Lübeck

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15. April 2022 ist die BDS Bezirksvereinigung Lübeck 50 Jahre alt geworden!

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen wurde anstatt einer großen Feier eine Jubiläums-Festschrift erstellt und allen Mitgliedern bereits per Post zugestellt! Diese Jubiläumsschrift wurde auch noch in einer Online-Version erstellt und steht Ihnen hier jetzt zur Verfügung.

Die Jubiläumsschrift können Sie sich hier anschauen und downloaden!


Änderung des § 15 Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein: Nachbarrecht und Klimaschutz!

Der Gesetzgeber hat die Überschrift des § 15 des NachbG um ein kleines, aber für den Klimaschutz bedeutsames Wort ergänzt; das Wort „Wärmeschutzüberbau“.

Den Artikel von Norbert Kurt mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier!

Aktuell! Wegfall der Mehrwertsteuer auf das Porto für Postzustellungeaufträge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum 1. Januar 2022 ist die Mehrwertsteuer auf das Porto für Postzustellungsaufträge (PZA bzw. PZU) weggefallen.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Berichts des Vorsitzenden der Landesveinigung Saarland, Klaus-W. Schneider!

Den Bericht des Kollegen Schneider finden Sie hier!


Der Vorstand der BzVgg Lübeck wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

 

Die Grüße des Vorstands finden Sie hier!


2. Auflage des Kommentars zur SchO SH mit Verwaltungsvorschriften von Wolfgang Niehaus

In der Fachbuchreihe für Schiedsämter und Schiedsstellen wurde der Kommentar zur Schiedsordnung SH mit Verwaltungsvorschriften von Herrn Niehaus, nun in der 2. Auflage überarbeitet, herausgegeben.

Zu beziehen ist der Kommentar unter der ISBN 13:978-3-942458-49-8 bei

BDS Servicegesellschaft mbh, Fehrbelliner Straße 139, 16816 Neuruppin.

Bitte besprechen Sie den Erwerb vorab mit Ihrer Kommune als Kostenträger.

Den Bücherbestellzettel der BDS Servicegesellschaft mbH finden Sie hier!


Änderung des § 40 Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein jetzt in Kraft getreten!

In dem kürzlich veröffentlichten Artikel zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes wurde darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung in Kürze zu erwarten ist.

Dies ist zwischenzeitlich geschehen, die Änderungen sind am 15. Oktober 2021 in Kraft getreten.

BDS Bundesvertreterversammlung 2021 in Bad Wildungen

Die -coronabedingt- um ein Jahr verschobene Bundesvertreterversammlung (BVV) des BDS konnte jetzt unter Einhaltung noch bestehender Coronaregeln problemlos und harmonisch durchgeführt werden.

Für die Bezirksvereinigung Lübeck waren aus dem Vorstand der BzVgg Henning Junge, Norbert Kurt, Klaus Lohse und Jutta Werner angereist und haben die Interessen der Bezirksvereinigung vertreten. 

Einen bebilderten Bericht über die BVV finden hier!


Änderung des § 40 Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein

Eine kurze Zusammenfassung zur Änderung des § 40 NachbG für Schleswig-Holstein von Norbert Kurt finden Sie hier!


Langersehnte Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Schleswig-Holstein

Liebe Mitglieder der BDS Landesvereinigung Schleswig-Holstein,

der Landtag Schleswig-Holstein hat in seiner letzten Sitzung im August 2021 die Änderungen des NachbR beschlossen.

Damit sind nun endlich unsere langersehnten Wünsche hinsichtlich der Fristenregelung zu §40NachbR erfüllt und zusätzlich eine Möglichkeit der Klageerhebung auf vier Jahre verlängert worden. Die Änderung des Gesetztes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die neuen Regelungen können Sie sich hier anschauen!


Kommentar zur Schiedsordnung Schleswig-Holstein, Ausgabe März 2013; hier: Berichtigungen der 1. Auflage

Herr Niehaus hat Berichtigungen zum "Kommentar zur Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein", 1. Ausgabe von März 2013 übersandt.

Die aktuellen Berichtigungen (20. Oktober 2020) zum Kommentar von Herrn Niehaus finden Sie hier!

Die Begrüßungsmappe für Schiedspersonen wurde überarbeitet!

Auf Hinweis eines aufmerksamen Kollegen der Bezirksvereinigung Kiel wurden in der Begrüßungsmappe (Stand 6. Februar 2019) die Verlinkungen aktualisiert. Die Begrüßungsmappe steht den Vorstandsmitgliedern in der aktualisierten Fassung mit Stand vom 17. Juli 2019 unter "Internes" wie gewohnt zur Verfügung und zum Download bereit!


Neues "Drohnen-Urteil" des Amtsgerichts Riese vom 24. April 2019

Der Abschuß einer über dem eigenen Grundstück fliegenden Drohne  kann gerechtfertigt sein; dies bestätigt ein Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Riesa. Der Angeklagte, der die Drohne mit einem Luftgewehr abgeschossen hatte, wurde freigesprochen. Näheres zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen ergibt sich aus dem folgenden Gerichtsurteil.

Das Urteil des AG Riesa zum Thema „Drohnen“ finden Sie hier!

Übersicht der Tätigkeiten der Schiedspersonen in Schleswig-Holstein im Jahr 2018

Die Übersicht der Tätigkeiten können Sie sich hier durch Anklicken ansehen.

Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des § 40 NachbG

Fristenregelung nach § 40 (1) NachbG: Änderungsbemühungen der BDS Landesvereinigung Schleswig-Holstein tragen erste Früchte!

Nach dem aktuellen Stand des § 40 NachbG SH muss der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Diese relativ kurze Ausschlussfrist hat in der Praxis immer wieder zu Ärger und Unverständnis bei den Beteiligten geführt. In anderen Bundesländern gab es praxisgerechtere Lösungen.

Der BDS Landesvereinigung Schleswig-Holstein hat seit längerem versucht, die geltende Regelung aus dem Jahre 1971 zu verändern. Letztlich durch ein Gespräch mit dem zuständigen Justizministerium im Jahre 2018 ist jetzt Bewegung in die Bemühungen gekommen.

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Frist auf vier Jahre verlängert. Außerdem – und das ist ganz wichtig - soll bei ausgeschlossenem Anspruch (also nach Fristablauf) vom Nachbarn verlangt werden können, durch jährliches Beschneiden Höhe und Abstand zum Zeitpunkt des Verlangens zu halten.

Diese Änderungen sollen ab dem Jahr 2019 greifen; ausgeschlossenen Ansprüche bis 31.12.2018 bleiben davon unberührt.

Die Landesvereinigung begrüßt die Gesetzesänderungsinitiative vollumfänglich und hofft, dass im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr „verwässert“ werden.

Wir werden über den Ausgang des Verfahrens weiter berichten.


1. Änderung in 2019; hier: BDS-Vordrucke für Schiedspersonen überarbeitet

Die Bundesvereinigung weist auf der Startseite ihrer Homepage daraufhin, dass die BDS-Vordrucke überarbeitet wurden.

Bei den BDS-Vordrucken für Schiedspersonen wurde der Vordruck V37 „Information bei Erhebung personenbezogener Daten im Schiedsamt“ geringfügig geändert. Der neue Vordrucksatz mit der aktuellen Änderung steht seit dem 1. März 2019 zum Download auf dem Formularserver bereit.

Hinweis: Sie sollten sich grundsätzlich zu Beginn eines neuen Jahres den aktuellen Formularsatz vom Formularserver herunterladen, damit Sie dann auch durchgeführte Änderungen in den Formularen verfügbar haben. Die erforderlichen Daten (Mitgliedsnummer des Trägers und Kennwort) zum Herunterladen erhalten Sie bei dem zuständigen Träger (Stadt, Gemeinde,, Amt) Ihres Schiedsamtes.
Die Kosten für die Nutzung der Formulare trägt der Träger, auch beim mehrmaligen Download im Kalenderjahr bleiben die jährlich anfallenden Kosten gleich.

Über aktuelle Änderungen sollten Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Bundesvereinigung informieren.


Übersicht der Tätigkeiten der Schiedspersonen in Schleswig-Holstein im Jahr 2017

Die Übersicht der Tätigkeiten können Sie sich hier durch Anklicken ansehen.

Bericht zur Bundesvertreterversammlung in Gelsenkirchen

Die Delegierten der Bezirksvereinigung Lübeck berichten von der Bundesvertreterversammlung, die am 24. September 2016 in Gelsenkirchen stattfand.

Bericht lesen

Postzustellungsauftrag - PZA - Hinweise zum neuen Verfahren

Seit dem 1. September 2016 sind Postzustellungsaufträge umsatzsteuerpflichtig geworden. Durch die Deutsche Post wurde daraufhin das bisherige Verfahren umgestellt.

Hinweise zum neuen Verfahren lesen

Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (VVSchO)

Am 15. August 2016 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein in Kraft getreten.

Hier können Sie die VV SchO SH lesen und für sich abspeichern!

Die neuen VV SchO können Sie sich hier ansehen und abspeichern

 

Hier finden Sie die Anlagen zu den Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung Schleswig-Holstein

Die Anlage 1 zur VV SchO "Jahresübersicht" können Sie sich hier ansehen und abspeichern
Die Anlage 2 zur VV SchO "Geschäftsergebnisse" können Sie sich hier ansehen und abspeichern
Die Anlage 3 zur VV SchO "Vorblatt Protokollbuch" können Sie sich hier ansehen und abspeichern<
Die Anlage 4.1 zur VV SchO "Anleitung Führung Kassenbuch" können Sie sich hier ansehen und abspeichern
Die Anlage 4.2 zur VV SchO "Muster Kassenbuch" können Sie sich hier ansehen und abspeichern
Die Anlage 5.1 zur VV SchO "Urschrift Kostenrechnung" können Sie sich hier ansehen und abspeichern<
Die Anlage 5.2 "Kostenrechnung - Abschrift Kostenschuldner" zur VV SchO können Sie sich hier ansehen und abspeichern
Die Anlage 5.3 zur VV SchO "Kostenrechnung - Abschrift Gemeinde" können Sie sich hier ansehen und abspeichern

Schiedspersonen für ehrenamtliche Tätigkeit ausgezeichnet

Bund deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner aus Lübeck, Ostholstein, Hzgt Lauenburg und Stormarn tagten in Travemünde

 


Bargteheide (7. Juni 2014) Ehrungen, Berichte der Bundes-, Landes- und Bezirksvorsitzen- den sowie Vorstandswahlen und eine Weiterbildung zum Schlichtungsrecht durch den Direktor des Amtsgerichts Ahrensburg standen auf der umfangreichen Tagesordnung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner aus dem Bezirk Lübeck, die sich zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung im Maritim Hotel in Travemünde versammelten. Als besonderen Gast konnten die Mitglieder die BDS-Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr begrüßen, die trotz einer Verletzung aus Nordrhein-Westfalen angereist war. Die Bundes- vorsitzende berichtete über die aktuelle Situation im Schiedswesen. Gemeinsam mit der Landes- und Bezirksvorsitzenden Jutta Werner (Bargteheide) nahm die Bundesvorsitzende umfangreiche Ehrungen langjährig tätiger Schiedspersonen vor. Für ihre zehnjährige Tätigkeit wurden mit der Treuemedaille in Bronze ausgezeichnet: Hans-Hermann Albrecht (Mölln I), Irmtraud Bentz (Reinbek), Horst Brunotte (Heiligenhafen), Jörg Ehlers (Fehmarn), Peter Muhs (Ahrensbök),  Hannsjörg Müller (Schwarzenbek- Land, Marion Prüß (Timmendorfer Strand) Gerd-W. Scherrer (Nordstormarn), Dr. Carl- Heinz Schulz (Nordstormarn) und Jutta Werner (Bargteheide). Besondere Leistungen wurden mit der Ehrennadel des BDS ausgezeichnet: Hans-Hermann Albrecht (Mölln I), Irmtraud Bentz (Reinbek),  Christa Gieseler (Lübeck VIII), Günter Nuppnau (Großhansdorf) und  Jutta Werner (Bargteheide). Darüber hinaus wurde Günter Nuppnau (Großhansdorf) mit der Treuemedaille in Silber für mehr als 25 jährige Tätigkeit ausgezeichnet.

Bei der turnusmäßigen Neuwahl des Bezirksvorstandes wurden die Bezirksvorsitzende Jutta Werner (Bargteheide), die stellvertretende Bezirksvorsitzende Christa Gieseler (Lübeck), Schatzmeister Niels-Peter Horn (Bargteheide-Land), Schriftführer Reinhold Bender (Wangels) und Irmtrud Bentz (Reinbek) in ihren Ämtern bestätigt. Neu in den Bezirksvorstand wurden als IT-Beauftragter Klaus Lohse (Mölln) sowie Gudrun Orlick (Eutin), Hans-Hermann Albrecht (Mölln), Klaus Mühlstädt (Eutin) und Norbert Kurt (Lübeck) als Besitzer in den neuen Bezirksvorstand gewählt.  
Damit wurde die Anzahl der Mitglieder im Bezirksvorstand erhöht und es wird sichergestellt, dass in den sieben Amtsgerichtsbezirken des  Bezirkes Lübeck  je eine Ansprechperson für die dort tätigen Schiedspersonen und für die Amtsgerichte zur Verfügung steht. Eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten soll hiermit gewähr- leistet, insbesondere soll ein sofortiger Kontakt zu den neu verpflichteten Schiedspersonen hergestellt werden. 
Den Abschluss der Mitgliederversammlung bildete eine Weiterbildung zum Schlichtungs- recht durch den Direktor des Amtsgerichtes Ahrensburg, Michael Burmeister. 
Über 100 Schiedsfrauen und Schiedsmänner aus Lübeck, Ostholstein, Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg bilden den Bezirk Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie schlichten insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn, damit diese nicht gleich vor Gericht landen, sondern in einem Schlichtungsverfahren nach dem Schleswig-Holsteinischen Schlichtungsgesetz zu einer einvernehmlichen Lösung ihres Problems kommen. Auf diese Weise werden die Amtsgerichte von Verfahren entlastet.