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Wir über uns

Die örtliche Zuständigkeit umfasst somit:

die  Hansestadt Lübeck                     - mit dem Amtsgericht  Lübeck

den Kreis Ostholstein                        - mit den Amtsgerichten Oldenburg i. H. und Eutin,

den Kreis Herzogtum Lauenburg      - mit den Amtsgerichten Ratzeburg und Schwarzenbek  und

den Kreis Stormarn                            - mit den Amtsgerichten Reinbek und Ahrensburg.

Zur Zeit sind im Bereich der BzVgg Lübeck ca. 100 Schiedspersonen im Einsatz.

Satzugsgemäß besteht die Hauptaufgabe der Bezirksvereinigung Lübeck im BDS in der regionalen Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen in Ergänzung zu den Fortbildungen der BDS Bundesvereinigung.

Die Schulung der Schiedspersonen wird in zweitägigen Lehrgängen (Einführungslehrgang, Fortbildungslehrgang 1 Strafrecht und 2 Zivilrecht, Mediation) durchgeführt.

Z.B. zu Vergleichsformulierung, Mietrecht, Nachbarrecht, etc. und vermittelt Grundlagen des Schiedsverfahrens im Bereich der Amts- und Gesprächsführung (Mediation, Führung der amtlichen Bücher, Vergleichsverhandlung, etc.). Ein wichtiger Bestandteil jeder regionalen Fortbildung der Bezirksvereinigung Lübeck ist zudem das Besprechungen von aktuellen Fällen und Entwicklungen im Bereich des Schiedsstellenwesens.

Weitere Informationen zu den angebotenen Seminaren finden Sie hier!

…die Direktoren der Amtsgerichte bei der Durchführung der jährlichen Dienstbesprechungen und die kommunalen Träger der Schiedsstellen bei der Besetzung von Schiedsstellen und deren Ausstattung.